Urteil des AG Potsdam vom 14.11.2013 – Anforderungen an die Verweisung auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit – Ersatz von Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen

Will eine Versicherung in der Schadensregulierung den Geschädigten dazu verpflichten, eine günstigere Werkstatt auszusuchen, muss sie dafür mittels konkreter Kostenvoranschläge der einzelnen Werkstätten nachweisen, dass die Reparatur die gleiche Qualität hat, wie die Reparatur in einer Markenwerkstatt. Bei der fiktiven Abrechnung eines Schadens können auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten berücksichtigt werden. Aus den Gründen: .. …Dieser … Urteil des AG Potsdam vom 14.11.2013 – Anforderungen an die Verweisung auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit – Ersatz von Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen weiterlesen